Gewässerschutz - TRwS 786
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) sind Vorschriften für den Gewässerschutz. Die Grundlage dafür bildet der Besorgnisgrundsatz nach §62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Sie gelten für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen und betreffen somit auch Tanklagerbetreiber.
Die TRwS 786 enthält die " Ausführung von Dichtflächen" mit Stand Oktober 2005.
Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) eine Neufassung dieser Regel.
Der UTV hat gegenüber der DWA bezüglich dieser Neufassung der TRwS 786 Stellung genommen.