Gewässerschutz - TRwS 779
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) sind Vorschriften für den Gewässerschutz. Die Grundlage dafür bildet der Besorgnisgrundsatz nach §62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Sie gelten für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen und betreffen somit auch Tanklagerbetreiber.
Die TRwS 779 enthält die "Allgemeinen Technischen Regelungen" mit Stand April 2006.
Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) eine Neufassung dieser Regel.
Der UTV hat gegenüber der DWA bezüglich dieser Neufassung der TRwS 779 Stellung genommen.