Anlagensicherheit - TRAS 320
Die Technischen Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) sind Vorschriften zu sicherheitstechnischen Anforderungen verschiedener Anlagen.
Die TRAS 320 befasst sich mit den "Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten". Diese betreffen auch Tanklagerbetreiber, unter anderem in Bezug auf Windlasten.
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat diese Technischen Regeln im Juni 2015 novelliert.
Für die Umsetzung der sich daraus ergebenden Auflagen wurde von der KAS eine 5-jährige Frist gesetzt, die folgerichtig im Juni 2020 abläuft.
Vor dem Hintergrund der geforderten Umsetzung der TRAS 320 bis spätestens im Jahr 2020 hat der UTV ein entsprechendes Pilot-Projekt initiiert. Dieses sieht vor, auf Grundlage von real existierenden Tanks eine statische Bewertung unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen bezüglich Starkwind-, Schnee- und Eislasten vorzunehmen.
Ein auf die Statik von Bauwerken spezialisiertes Ingenieurbüro ist hierfür beauftragt worden. Die betrachteten Tanks unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und ihres Designs und sind allesamt in einer Phase entstanden, in denen viele Tanklager-Neubauten in Deutschland auf Grundlage eines einheitlichen Design-Codes realisiert worden sind.
Bedingt durch den Umstand, dass der weitaus größte Teil der unabhängigen Tanklager-Betriebe beispielsweise in der gleichen Windlastzone angesiedelt sind, soll im Rahmen des mittlerweile eingeleiteten Pilotprojekts auch geprüft werden, inwieweit eine realistische Übertragung von Ergebnissen auf andere Standorte zumindest tendenziell machbar ist. Mit dieser Herangehensweise ließen sich dann die, sich aus der TRAS 320 ergebenden, Konsequenzen für Infrastrukturteile besser abschätzen.