Luftreinhaltung - TA-Luft
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz". Sie schafft bundeseinheitliche, gesetzliche Anforderungen im Bereich der wesentlichen Luftschadstoffe für genehmigungsbedürftige Anlagen.
Tanklager sind gemäß der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen von der TA-Luft betroffen.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung eine Anpassung der geltenden TA-Luft von 2002 aus. Dazu liegt ein Referentenentwurf des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) vor.
Zu diesem Entwurf hat der UTV gemeinsam mit dem MEW folgende Stellungnahme verfasst: