Luftreinhaltung - TA-Luft

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz". Sie schafft bundeseinheitliche, gesetzliche Anforderungen im Bereich der wesentlichen Luftschadstoffe für genehmigungsbedürftige Anlagen.

Tanklager sind gemäß der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen von der TA-Luft betroffen.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung eine Anpassung der geltenden TA-Luft von 2002 aus. Dazu liegt ein Referentenentwurf des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) vor.

Zu diesem Entwurf hat der UTV gemeinsam mit dem MEW folgende Stellungnahme verfasst:

 

Zum Anfang

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.