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Stellungnahme zur TA-Luft

Gemeinsam mit dem MEW hat der UTV Stel­­­lung zum Entwurf zur Anpassung der TA-Luft des Bundesumweltministeriums genommen. Zukünftig sollen auch bei geringflüchtigen Stoffen, wie Gasölen, Dieselkraftstoffen und Heizölen, die gasförmigen Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern reduziert werden. Die bisher bestehende Altanlagen-Regelung soll zukünftig jedoch wegfallen und Tanklager verpflichtet werden, innerhalb von 12 Jahren, jegliche Pumpen, Rührwerke, Verdichter, Flanschverbindungen und Absperrorgane sowie die Tankanstriche zu erneuern. Da Aufwand, entstehender Abfall und austretende Emissionen beim Erneuern der Komponenten in keinem Verhältnis zu den anschließend eingesparten Emissionen stehen, setzen wir uns für eine Beibehaltung der sogenannten "Absterbensregelung" ein. Des Weiteren kritisieren wir u.a. die Umgruppierung von Benzol von der Klasse II in die Klasse III der karzinogenen Stoffe, da diese wissenschaftlich nicht hinreichend begründet ist.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier:

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