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Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Am 02. Dezember 2020 veröffentlichte das Bundesinnenministerium (BMI) auf seiner Homepage den Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und bot den Verbänden somit die Möglichkeit, sich an dem eingeleiteten Novellierungsverfahren in Form einer Stellungnahme zu beteiligen.

Aufgrund der Relevanz der geplanten Änderungen für seine Mitgliedsunternehmen hat der UTV eine entsprechende Stellungnahme erstellt und diese fristgerecht beim zuständigen Referat im BMI eingereicht. Der Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht unter anderem eine deutliche Erweiterung des Geltungsbereiches vor, indem zusätzlich zu den bereits betroffenen Unternehmen der sogenannten Kritischen Infrastrukturen nunmehr auch Unternehmen „im besonderen öffentlichen Interesse“ betroffen sein sollen. Hierzu gehören gemäß Referentenentwurf auch Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen. Die Stellungnahme des UTV finden Sie als Download.

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