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MEW zum BEHG: Bundeskabinett beschließt revidiertes Emissionshandelsgesetz

 

Am 20.05.2020 hat das Kabinett das überarbeitete Brennstoff-Emissionshandelsgesetz, kurz BEHG, verabschiedet. „ Wir appellieren an die Politik, die Sorgen des Mittelstands beim BEHG endlich ernst zu nehmen.“ sagt MEW-Vorstandsvorsitzender Duraid El Obeid. „Der vermeintlich einfachen Erhebung eines festen CO2-Zuschlags stehen aus Sicht der Kraft- und Brennstoffunternehmen unnötige zusätzliche Bürokratielasten gegenüber.“ Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gäbe es beispielsweise eine Regelung, die umfassendes Berichtspflichten einschließe. Der BEHG sehe jedoch für die gleiche Tonne Kraftstoff nochmals ein weiteres Berichtssystem vor, statt jenes der THG-Quote zu nutzen. „Es besteht dringender Gesprächsbedarf, bislang finden unsere Vorschläge wenig Widerhall“, so El Obeid weiter. Der nationale Emissionshandel beziehe sich auf die Tonne Kraftstoff und unterscheide sich so nun einmal spürbar vom EU-Emissionshandel, der sich auf die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen beziehe.

  

Die Revision des BEHG war notwendig geworden, weil Bund und Länder im Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss eine Anhebung des CO2-Preises von 10 € auf 25 € in 2021 und schrittweisem Anstieg von 35 € auf 55 €  in 2025 beschlossen haben.

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